Автор работы: Пользователь скрыл имя, 08 Июля 2015 в 22:45, реферат
Im Gesellschaftsrecht werden zwei Hauptgruppen von Gesellschaften unterschieden, die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften. Die Personengesellschaften werden besonders stark von den Personen geprägt, die ihnen als Gesellschafter mit ihrem Arbeitseinsatz und Vermögen gestalten. Demgegenüber werden die Kapitalgesellschaften besonders durch die Kapitalbeteiligungen geprägt, die der Gesellschaft als Finanzmittel für die Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Die Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsrecht hat allerdings die Grenzen zwischen den beiden Gesellschaftsgruppen fließend werden lassen. Dies hat zum Entstehen kapitalistischer Personengesellschaften und personalistischer Kapitalgesellschaften geführt.