Отношение католической церки к гомосексуализму

Автор работы: Пользователь скрыл имя, 28 Августа 2009 в 00:39, Не определен

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Über die generelle Entwicklung urteilt Hergemöller: In der theologischen und kirchenrechtlichen Diskussion des späten Mittelalters könne „ein Trend zur Aufwertung der ‚sodomitischen Sünde’  als schlimmste aller Unzuchtssünden, ja als die größte aller Verfehlungen überhaupt, beobachtet werden. Sodomie wird seit dem 13. Jahrhundert als Angriff auf die von Gott geschaffene Naturordnung, auf die Heiligkeit des Ehebandes und auf die Grundlagen von Staat und Gesellschaft unter Androhung der Höchststrafe verfolgt“.[52]

Im weltlichen Bereich erfolgte in (straf-)rechtlicher Hinsicht eine Kriminalisierung der Homosexualität. Als Beispiel dafür kann die Peinliche Gerichtsordnung von 1532 genannt werden, die jenen die Verbrennung androhte, die gleichgeschlechtliche Unzucht trieben (Art. 116).[53] „Insgesamt ergibt sich der Eindruck, dass Verstümmelungs-, Ehren-, Geld- und Exilstrafen (insbesondere für Minderjährige und passive Partner) häufiger verhängt wurden als Todesurteile. In Venedig wurden z.B. im 15. Jh. ca. 70 öffentliche Hinrichtungen vollzogen (meist Feuertod bzw. Enthauptung mit anschließender Verbrennung). Die Todesstrafe für Frauen wegen analoger Delikte konnte für die Zeit des Mittelalters bislang nicht nachgewiesen werden.“[54]

  • Die sittliche Beurteilung der Homosexualität in Kirche und Theologie der Neuzeit

Ökumenisch bedeutsam ist die Einschätzung der Homosexualität und ihrer Akte bei Martin Luther. Während er in seinem Kommentar zum Römerbrief die Homosexualität als sittliche Abirrung der Menschen infolge ihres Gottesverlustes nur en passant zur Sprache bringt, da er hier die Selbstbefriedigung einbezieht[55], zeigt er in seinem Traktat vom ehelichen Leben die Ehe als gottgewolltes und in der Schöpfungsordnung begründetes Heilmittel gegen jede Art von sexueller Zügellosigkeit und Perversion auf, wie sie nach seiner Auffassung auch die homosexuellen Akte darstellen.[56] Am deutlichsten wird der Reformator in seiner Vorlesung zum Buch Genesis: Das homosexuelle Ansinnen der Bewohner Sodomas wertet er als „contra naturam“ sowie als „perversitas“. Ihre eigentliche Wurzel habe diese Verkehrung in der Anstiftung des Teufels.[57] Damit fällt er ein klares Urteil, das der Wertung katholischer Theologen seiner Zeit in nichts nachsteht.

Als exemplarischer Vertreter der katholischen Moral der Neuzeit soll der heilige Alfons von Liguori angeführt werden. Seine Moraltheologie ist am Evangelium orientiert, bedient sich aber auch der rechtlich-kasuistischen Kategorien seiner Zeit. Nach seiner Auffassung besteht die besondere Hässlichkeit („deformitas“) der Sodomie im Verkehr mit dem ungebührenden Geschlecht. Es bestehe ein Unterschied in der sittlichen Bewertung, je nachdem jemand dabei die aktive oder passive Rolle übernommen habe.[58] In bezug auf die Straffolgen der Sodomie überrascht folgender Satz: „Quoad poenas sodomitarum, si sint laici, damnantur morte, et combustione.“[59] Heißt das, dass Alfons hier nicht nur die gesetzliche Regelung seiner Zeit referiert, sondern die Todesstrafe bei Sodomie sogar befürwortet? Sofern dies zutrifft, ist er hier beeinflußt von einer rigoristischen Zeitströmung in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller. Für Kleriker allerdings treten andere Strafen ein (wie Amtsverlust etc.). Im Übrigen fällt gerade bezüglich der Behandlung des 6. Gebotes die kasuistische Sichtweise auf, die aus heutiger Sicht in manchen Bereichen skrupelhaft anmutet.[60]

Dominicus Prümmer (+ 1931) gehört zur jüngsten Vergangenheit. Er anerkennt, dass es „sexuelle Perversion“ („perversio sexualis“) in der Weise gibt, dass jemand ein ungestümes sexuelles Verlangen in Bezug auf eine Person desselben Geschlechtes hat („appetitus sexualis valde vehemens in personam eiusdem sexus“).  Eine solche Perversion sei bisweilen gleichsam angeboren („quasi innata“), manchmal durch sexuell zügellose Akte erworben („acquisita actibus valde libidinosis“). Hier könne die sittliche Verantwortung gemindert sein. Deren völlige Aufhebung zieht er kaum in Erwägung: Weil der menschliche Geist überaus selten durch eine derartige sexuelle Perversion in völlige Verwirrung gerate, würden die von der sexuellen Begierde initiierten Akte dem Handelnden prinzipiell angerechnet.[61]

An der grundsätzlichen Auffassung der katholischen Kirche bezüglich der sittlichen Verwerflichkeit homosexueller Akte hat sich in der Neuzeit nichts geändert, obwohl die Kirche ihren gesellschaftlichen Rückhalt vielfach verlor und darum mitunter zu einem einsamen Zeugnis der von ihr vertretenen Wahrheit in Fragen der Glaubens- und Sittenlehre aufgerufen war.

Gesellschaftlich kann der Weg der Bewertung von Homosexualität und ihrer Akte in der Neuzeit so skizziert werden: Homosexualität wurde von einem Vergehen bzw. Verbrechen zu einer privaten Sünde, dann zu einer Krankheit, schließlich zu einer tolerierten und heute zu einer als gleichwertig mit der Heterosexualität anerkannten Lebensform. Diesem Wandel hat sich die Kirche allerdings nicht in der von vielen erwarteten Weise angeschlossen, was ihr nicht selten Widerspruch einbringt.

  • Die sittliche Beurteilung der Homosexualität in Kirche und Theologie der Gegenwart

Nicht zuletzt aufgrund des Beitrags der Humanwissenschaften hat sich eine Unterscheidung zwischen homosexueller Ausrichtung[62], homosexuellem Verhalten und homosexueller Identität als hilfreich erwiesen. Hinsichtlich des verantwortlichen Umgangs von Christen mit einer homosexuellen Neigung gebe es zwei Lösungswege, meint W. Korff: Entweder den „Weg des Verzichts auf sexuelle Betätigung bei gleichzeitiger Sublimierung des geschlechtlichen Antriebslebens im Rahmen eines individuell und sozial produktiven Lebensentwurfs“ oder den „Weg der Integration der homosexuellen Orientierung und des daraus fließenden Verhaltens in eine auf Dauer ausgerichtete homosexuelle Partnerschaft“.[63] Er meint dann, eine „undifferenzierte und grundsätzliche Verwerfung homosexuellen Verhaltens erscheint aber besonders dort problematisch, wo sich die Betroffenen nicht nur keinerlei strafrechtlicher Verfehlungen schuldig machen ..., sondern umgekehrt ihre Homosexualität in eine dauerhafte, auf personale Bindung gerichtete partnerschaftliche Beziehung integrieren.“[64]

Dieses Beispiel, das sich leicht durch viele andere ergänzen ließe, zeigt, dass selbst innerhalb der katholischen Theologie die Beurteilung von Homosexualität als ungeordnete Neigung und die sittliche Wertung homosexueller Akte als in sich schlecht, wie sie vom Lehramt der katholischen Kirche in Konsens mit Bibel und Tradition vorgenommen wird, nicht mehr auf ungeteilte Zustimmung stößt. Was ist in den letzten Jahren geschehen, was hat zu dieser Entwicklung geführt?

  • Zur so genannten „Entpathologisierung“ der Homosexualität

Längst wird es in einschlägigen Kreisen nicht mehr als Fortschritt für eine angemessene Beurteilung individueller Verantwortlichkeit angesehen, homosexuelle Neigung in bestimmtem Ausmaß als unfreiwillig zu beurteilen und sie in eine Reihe mit anderen Abweichungen von der rechten Norm zu stellen oder als eine Form krankhafter Prägung der Persönlichkeit zu werten. 1973 beschloss die „American Psychiatric Association“, die Homosexualität als solche zu entpathologisieren und aus dem „Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders“ (DSM) zu streichen.[65]

Die Herausnahme von Homosexualität aus dem Verzeichnis krankhafter Erscheinungen verleitet zur Annahme, es handle sich dabei um eine völlig normale, der heterosexuellen Orientierung durchaus gleichwertige Form menschlicher Sexualität. Mitunter wird impliziert, die Zuschreibung einer Krankheit sei per se eine Diskriminierung der Person. In dieser Weise setzt Rauchfleisch einfach voraus, dass eine „stark pathologisierende“ Sicht der Homosexualität zugleich eine „diskriminierende“ Sicht sei.[66] Homosexuelle „Orientierung“ finde „schon im Verlauf der Kindheit und Jugend ihre definitive Ausgestaltung“. Daher sei Therapie nicht nur unmöglich, „sondern geradezu antitherapeutisch und inhuman“, da sie für die Klienten „zu einer Verleugnung und einem Vorbeileben an ihrer wahren Identität“ führe. Homosexuelle Menschen seien oft Opfer von Gewalt, in offener oder subtiler Form, auch „durch soziale Ausgrenzungen, Pathologisierungen ihrer Orientierung mittels medizinischer und psychologischer Theorien und nicht zuletzt auch durch offizielle kirchliche Verlautbarungen.“[67]

Angefragt werden soll, ob die Neubewertung der Homosexualität aufgrund ideologischer Vorentscheidungen oder gemäß medizinisch-therapeutischen Kriterien erfolgt ist. Die Antwort darauf können allerdings nicht Theologie und Kirche geben. Diese Aufgabe muss der psychiatrischen Wissenschaft zugewiesen werden.[68]

  • Aufwertung der Homosexualität als der Heterosexualität gleichwertige Schöpfungsvariante?

Die Stoßrichtung jener Theologen, die eine Neubewertung der Homosexualität vornehmen und dies auch von der Kirche einfordern, ist klar. Es geht um nichts Geringeres als um eine Anerkennung homosexueller Praxis als legitime Variante von Schöpfungserfahrung.[69]

So sehen manche nur mehr ein Defizit bei homosexueller Praxis als gegeben an: die Unmöglichkeit, Leben weiterzugeben. „Den Fortfall der geschlechtlichen Ergänzung sieht man offenbar kompensiert durch die Möglichkeit personaler Partnerschaft.“[70] Das Verbot homosexueller Akte wird nur mehr als rein kirchliche Verbotsnorm interpretiert, deren Übertretung in der Sache nicht schwer zu gewichten wäre.[71] Ausnahmen gemäß dem Spruch des individuellen Gewissens seien legitim. Die Kirche müsse dies respektieren. Damit wird die Frage objektiver Normativität elegant umschifft.

Auf diese Weise ist eine Kehrtwendung von der biblischen, patristischen und theologischen Tradition hin zu einer dem momentanen Zeitgeist folgenden Sicht vollzogen.

  • Eheschließung für Homosexuelle?

Der kirchliche und kirchenrechtliche Standpunkt ist klar: „Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung sind Männer und Frauen mit entschiedener homosexueller Neigung zur heterosexuellen Ehe in der Regel unfähig (c. 1095 n. 3). Eine ‚Ehe’ zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist kirchenrechtlich unmöglich.“[72]

Das genügt vielen allerdings nicht. Wenigstens für den gesellschaftlichen Bereich fordern sie eine Art von „Homosexuellen-Ehe“ als institutionelles Äquivalent der Homosexualität.[73]

In diesem Sinn existiert auch eine Resolution des Europäischen Parlaments vom 8.2.1994 für eine gesetzliche Ermöglichung der zivilen „Eheschließung“ für homosexuelle Paare. Wenn aktuelle politische Entwicklungen in bestimmten Staaten analysiert werden, dann zeigt sich, dass zumindest die Bestrebungen stark sind, dies auch zu realisieren. Diese Bestrebungen hat die Kongregation für die Glaubenslehre zum Anlass genommen, in einem eigenen Schreiben darauf hinzuweisen, dass eine derartige institutionelle Aufwertung homosexueller Beziehungen naturrechtlichen Prinzipien, aber auch der Offenbarung widerspricht, ja in Wahrheit eine Diskriminierung gegenüber der Ehe zwischen Mann und Frau darstellt.[74]

  • Theologische Klärungen

Die homosexuelle Neigung ist nicht als der heterosexuellen Ausrichtung gleichwertig anzusehen. „So wenig es eine Diskriminierung der Person geben darf, so wenig darf man andererseits den Mangel übersehen, den die Person mit der homosexuellen Ausrichtung und Orientierung erleidet.“[75] Vor allem die Bedeutung, die der Weitergabe des Lebens zukommt, aber auch die der leiblichen und affektiven Ergänzung von Mann und Frau sprechen gegen eine Gleichwertigkeit. Es ist sogar nach Auffassung Gründels „nicht zu erwarten, dass der Homosexualität die gleiche Wertschätzung eingeräumt wird wie der Heterosexualität; geht man von dem zeichenhaften Charakter der Leiblichkeit der sexuellen Begegnung aus, so behält eben doch die Homosexualität die Eigenart einer Anomalie.“[76]

Jene Argumente, die sogar eine sittliche Anerkennung homosexueller Akte fordern, erweisen sich als nicht stichhaltig:

    -          Homosexualität sei eine gleichwertige Variante der Natur. Man müsse daher der Natur gemäß handeln dürfen. Hier wird die faktische von der normativen Natur nicht unterschieden. „Als Norm kann vielmehr immer nur die Natur in ihrer Finalität gelten: Es ist so zu handeln, dass die in der Natur liegenden Zwecke realisiert werden.“[77]

    -          Der Homosexuelle dürfe sein eben so geprägtes Wesen nicht verstümmeln. Als Antwort darauf könnte auf Mk 9,43 verwiesen werden, wo Jesus Christus sehr wohl Opfer verlangt für jene, die in seine Nachfolge eintreten, was für Außenstehende sogar den Charakter scheinbarer Selbstverstümmelung haben kann.

    -          Nicht jeder eheliche Akt diene dem Leben. So könnten auch homosexuelle Akte berechtigt sein. Doch ist hier festzustellen, dass die Ehe in ihrer Gesamtheit auf die Weitergabe des Lebens ausgerichtet ist, worin sich die „Fleischwerdung“ der Liebe vollendet. Jeder sexuelle Einzelakt ist vom Menschen für das Leben offen zu halten. Wenn es auch aufgrund biologischer Gründe unfruchtbare Ehen gibt, so ist doch die sexuelle Gemeinschaft von Mann und Frau an sich auf Fruchtbarkeit hingeordnet und dafür offen. Bei homosexuellen Akten fällt diese Offenheit aufgrund natürlicher Grenzen von vornherein weg. Somit sind diese sittlich nicht positiv zu werten.

    -          Homosexuelle Akte seien Ausdruck der Liebe zwischen gleichgeschlechtlich empfindenden Menschen. Dem steht entgegen, dass die Sprache des Leibes keine willkürliche ist und daher die Frage zu stellen ist, ob homosexuelle Akte überhaupt zum Ausdruck personaler Liebe werden können.

    -          Der Mensch mit homosexuellen Neigungen könne eben nicht anders, als sich homosexuell zu verhalten. Hier wird von Ausnahmen auf die Regel geschlossen. Doch selbst da, wo persönliche Schuld fehlt oder gemindert ist, bleibt die objektive Unrichtigkeit homosexueller Akte bestehen.

    -          Man müsse Homosexuellen mit Barmherzigkeit begegnen und dürfe daher ihr Tun nicht verbieten. Doch kann es gerade ein Zeichen von Barmherzigkeit sein, Menschen auf die Unrechtmäßigkeit ihres Verhaltens hinzuweisen, auch im Bereich des Sexuellen und seiner Vollzüge!

  • Zusammenfassung und Wertung

Die kirchliche Wertung der Homosexualität hat sich im Wesentlichen nicht verändert. Dennoch ist eine Entwicklung festzustellen. So lässt sich das Ergebnis wie folgt zusammenfassen:

    -          Unverrückbar ist das Urteil, dass Homosexualität nicht der Schöpfungsordnung entspricht und dass homosexuelles Handeln objektiv sündhaft ist. Homosexualität ist eine Anomalie und keine Variante der Schöpfung, die zwar weniger wertvoll, aber immer noch gut wäre. Diese Wertung ist das Kernstück der lehramtlichen Texte zum Thema.[78]

    -          Vor allem auch aufgrund humanwissenschaftlicher Erkenntnisse gibt es heute keinen Moraltheologen mehr, der Homosexualität schlechthin als die „Sünde aller Sünden“ werten würde. Es gibt eine Reihe von Sünden, die objektiv viel schlimmer sind als homosexuelle Beziehungen.

    -          Auch die subjektive Verantwortung wird viel vorsichtiger abzuwägen sein als dies früher der Fall war, unter anderem in Hinblick auf die heute deutlichere Unterscheidung zwischen unfreiwilliger Neigung und in Freiheit vollzogenem sittlich-bewussten Handeln.

    -          Klarer ist auch geworden, dass es eine wichtige Unterscheidung zwischen dem Rechtsbereich und der Ebene des moralischen Verhaltens gibt. Der Staat soll durch das Gesetz jene Werte schützen, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung garantieren und die Fundamente der Gesellschaft betreffen. Er kann aber nur jene Übertretungen sittlicher Gebote unter Strafe stellen, die zugleich eine Schädigung der Werte des Gemeinwohls sowie der personalen Würde anderer Menschen bedeuten. Für homosexuelle Akte Erwachsener trifft dies im Allgemeinen nicht zu, außer diese sind mit der Verführung Minderjähriger verbunden oder sie geschehen unter dem Einfluss von Furcht und Gewalt bzw. erregen öffentliches Ärgernis.

    -          Strafrechtliche Exzesse früherer Zeiten und in anderen Kulturräumen sind für den heutigen Betrachter unverständlich. Wenn es so etwas wie eine „Entschuldigung“ für Unrecht gibt, das Vorgänger in (staatlichen und kirchlichen) Amtspositionen begangen haben, ist eine solche gewiss auch Homosexuellen gegenüber angebracht. Mit einer moralischen Anerkennung der Homosexualität an sich hat dies allerdings nichts zu tun.

Für einen Beobachter von außen mag die Haltung der Kirche zu restriktiv und zu negativ erscheinen. Es kann hilfreich sein festzustellen, dass es nicht um Verbote an sich geht, sondern dass gerade auch die negativen Gebote des Sittengesetzes immer den Sinn haben, positive Werte zu schützen und zu fördern. Was hier auf dem Spiel steht, ist nichts anderes als die rechte Ordnung der menschlichen Sexualität als Ausdruck der Liebe von Mann und Frau und damit auch die gottgewollte Institution der Ehe als Grundlage von Familie, Gesellschaft und Kirche. Für die Verteidigung dieser unersetzbaren Werte wird es sich daher mit Sicherheit lohnen, auch manchen Widerspruch auf sich zu nehmen!

  • Quellen
  • - Kirchenväter und Theologen

Alfons von Liguori, Homo Apostolicus (= Istruzione e pratica pei confessori), in: Opere di S. Alfonso Maria de Liguori, Vol. IX, Torino 1880, online unter  
http://www.intratext.com/X/LATSA0042B.HTM

Aurelius Augustinus, De civitate Dei, in: PL 41,13-804; dt.: Vom Gottesstaat, 2 Bde, München 19852

Clemens von Alexandrien, Der Erzieher. Buch II-III, dt. in: Bibliothek der Kirchenväter, Zweite Reihe, Bd VIII, München 1934,  
engl.: http://newadvent.org/fathers/0209.htm

Cyprian von Karthago, An Donatus, dt. in: Bibliothek der Kirchenväter, Bd 34, Kempten-München 1918, 39-55

Cyprian von Karthago, Briefe, dt. in: Bibliothek der Kirchenväter, Bd 60, Kempten-München 1928

Johannes Chrysostomus, Kommentar zum Römerbrief, 5. Homilie, dt. in: Bibliothek der Kirchenväter, Des heiligen Kirchenlehrers Johannes Chrysostomus ausgewählte Schriften. Aus dem Griechischen übersetzt, V. Band, München-Kempten 1922, 51-60; englisch online: http://www.ccel.org/fathers2/NPNF1-11/npnf1-11-68.htm

Johannes Chrysostomos, Adversus oppugnatores vitae monasticae, 3,8, in: PG 47, 360-362;  
englisch: http://www.fordham.edu/halsall/pwh/chrysos-opp3.html

Justin der Märtyrer, Dialog mit dem Juden Tryphon, dt. in: Bibliothek der Kirchenväter, Bd 33, München-Kempten o.J., 1-231

Lactantius, Divinae institutiones, in: PL 7, 111-822, bes. lib VI, cap. 23;  
engl./lat.: http://www.newadvent.org/fathers/07016.htm

Martin Luther, Vorlesung zum Römerbrief, 1515/1516

Martin Luther, Traktat vom ehelichen Leben, 1522

Martin Luther, Vorlesung zum Buch Genesis, 1535-1545

Petrus Damianus, Liber Gomorrhianus, in: PL 145, 159-90; neu editiert in den Monumenta Germaniae Historica; Einleitung unter  
http://www.fordham.edu/halsall/source/homo-damian1.html

Tertullian, De corona, dt. „Vom Kranze des Soldaten“, in: Bibliothek der Kirchenväter, Bd 24, München-Kempten o.J., 230-263

Thomas von Aquin, Summa theologica, Taurini 1922, abgekürzt mit S.Th.

  • - Kirchliches Lehramt

Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung zu einigen Fragen der Sexualethik „Persona humana“ vom 29. Dezember 1975 (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, Nr. 1) , lat. in: AAS 68 (1976) 77-96

Kongregation für das katholische Bildungswesen, Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe. Hinweise zur geschlechtlichen Erziehung, 1. November 1983, online unter http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccatheduc/documents/rc_con_ccatheduc_doc_19831101_sexual-education_ge.html

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